Fliegen in Holstein e.V.

Fliegen und Meer

Praxisausbildung im Verein

Wir bieten die Möglichkeit bei uns sowohl die Privatpilotenlizenz (PPL) und die Leichtflugzeugpilotenpilotenlizenz (LAPL) für Flugzeuge zu erwerben.

Außerdem kann die Nachtflugberechtigung erworben werden.

Die Praxisausbildung setzt sich aus Flügen die gemeinsam mit dem Fluglehrer durchgeführt werden und überwachten Alleinflügen zusammen. Zunächst wird damit begonnen das Flugzeug kennen zu lernen und die Grundtechniken des Fliegens inklusive erster Notverfahren zu erlernen. Das erste Highlight der Ausbildung ist dann der ersten Alleinflug in der Platzrunde nach der Freigabe durch einen zweiten Fluglehrer.
Im Anschluss an den ersten Alleinflug verlassen wir dann zunehmend mehr den Bereich unseres Heimatflugplatzes für Überlandflugschulung. Dabei werden andere Flugplätze angeflogen und auch dort Alleinflüge unter Aufsicht des Fluglehrers absolviert. Im Anschluss an diese zweite Praxisphase erfolgt dann der Alleinüberlandflug als eine Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung.

Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildungsabschnitte kann nach einer Mindestausbildungszeit von 30 Flugstunden die Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL-A) erworben werden.

Diese berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen mit maximal 2000kg Abflugmasse und mit maximal 4 Personen inklusive Pilot an Bord bei Sichtflugbedingungen am Tag. Gültig ist die Lizenz in Europa in den Ländern, die Teil der Europäischen Flugsicherheitsbehörde für die zivile Luftfahrt (EASA) sind.

Um die Privatpilotenlizenz zu erwerben, sind 15 weitere Flugstunden nötig. Diese beinhalten 5 weitere Stunden Alleinflug inklusive eines größeren Alleinüberlandfluges und 10 Stunden Schulung in präzisem Fliegen unter vermehrter Nutzung der Instrumente, teilweise auch unter eine Blindflughaube. Dadurch wird das Handling von Situationen erlernt, in denen sich ggf. das Wetter schnell verschlechtert und die Sichtflugbedingungen nicht mehr vorhanden sind.

Die Privatpilotenlizenz berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen, für die eine Berechtigung in die Lizenz eingetragen ist in Sichtflugbedingungen bei Tag. Beginnen tut dies mit der Klasse der einmotorigen Luftfahrzeuge bis 2000kg. Später sind grundsätzlich Erweiterungen auf größere oder mehrmotorige Flugzeuge möglich. Mit der Privatpilotenlizenz darf nicht gegen Entgelt geflogen werden, außer bei einer Tätigkeit als Fluglehrer.

Um auch bei Nacht fliegen zu können, wird eine Nachtflugausbildung benötigt. Auch diese kann bei uns im Verein erworben werden. Die Nachtflugausbildung baut auf der PPL-Ausbildung auf und beinhaltet noch einige Stunden mit Fluglehrer um Landungen bei und die Navigation bei Nacht zu trainieren. Als Abschluss werden fünf Landungen bei Nacht ohne Fluglehrer geflogen.
Auch Inhaber einer LAPL-A können die Nachtflugausbildung absolvieren, müssen dafür aber zunächst die 10 Stunden Schulung des Fluges nach Instrumenten durchlaufen.